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Denn Sie wissen nicht was Sie tun…
Jeder Ton, jedes Geräusch und jeder Klang ist
ein Reiz für unser Nervensystem. So kann ruhige Musik
die Konzentration fördern. In der Landwirtschaft ist
es auch bekannt, daß Kühe angeregt durch klassische
Musik mehr Milch geben. Ebenso soll die Zeit bei unangenehm
empfundener Musik schneller vergehen. Als besonders beruhigend,
um nicht zu sagen einschläfernd, empfinden wir Frequenzen
um 50 Hz. Interessant: Schallpegel über 90 dB gelten
nach dem Gesetz als Körperverletzung. In Autos und Diskotheken
werden ohne Probleme Werte über 120 dB erzeugt. Diese
führen sogar zu einer längerfristigen Gehörbeeinträchtigung.
Viele werden diese Erfahrung schon einmal gemacht haben: Man
kommt von einem Konzertbesuch und die ganze Welt hört
sich an wie in Watte gepackt. Was ist geschehen? Die Hörschwelle
ist etwas nach oben gewandert, man sprich von einer vorübergehenden
Horschwellenabwanderung (TTS=temporary thereshold shift).
Der technische Fortschritt und die zunehmende
Mechanisierung haben in den vergangenen 150 Jahren die durchschnittliche
Lärmbelastung des Menschen kontin-uierlich ansteigen
lassen. Damals waren es nur einzelne Personengruppen (Schmiede,
Schiffsbauer) die Lärm ausgesetzt waren, und das auch
nur beruflich. Freizeitlärm, ein Begriff aus jüngerer
Zeit, gab es nicht. Natürlich gab es auch damals schon
Beschwerden einzelner Bürger über "unzumutbaren
Lärm", gemeint waren dann aber eher spielende Kinder
im Hof oder Auseinandersetzungen vor dem Wirtshaus. Es stellt
sich also die Frage: was versteht man eigentlich unter Lärm?
DIN 1320 (Akustik, Begriffe) definiert Lärm so: "Lärm
ist unerwünschter Hörschall; Hörschall, der
zu Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen
oder Schäden führen kann". Was aber ist Hörschall?
Ganz allgemein bezeichnet man als Schall Schwingungen in einem
Medium, die durch sich zeitlich ändernde Kräfte/Beschleunigungen
angeregt werden. Je nach Art des Mediums spricht man von Körperschall
(bei festen Stoffen; auch Vibrationen genannt), Flüssigkeitsschall
(bei flüssigen Stoffen) oder Luftschall (bei gasförmigen
Stoffen). Im Arbeitsschutz ist mit dem Begriff Schall immer
Luftschall gemeint. Die o.g. Schwingungen äußern
sich beim Luftschall als Luftdruckschwankungen, die dem atmosphärischen
Luftdruck überlagert sind und sich von der Schallquelle
ausgehend in alle Richtungen ausbreiten. Diese Luftdruckschwankungen
sind aber sehr gering und erfolgen sehr schnell. Man kann
sie daher nicht mit einem Barometer messen, sondern benötigt
ein spezielles Messgerät, den Schallpegelmesser. Regelmäßige
sinusförmige Schwingungen bezeichnet man als Töne,
Kombinationen mehrerer gleichzeitig auftretender Töne
als Klang. Wichtige Merkmale eines Tons sind die Tonhöhe
(Anzahl der Schwingungen pro Sekunde = Frequenz, gemessen
in Hertz [Hz]) und die Stärke der Schwingungen (Amplitude,
gemessen in Pascal [Pa] oder als Pegel der Amplitude in Dezibel
[dB]). Überlagern sich eine Vielzahl verschiedener Töne
in unregelmäßiger Folge spricht man von einem Geräusch.
Luftschall kann über einen weiten Frequenzbereich auftreten,
das menschliche Ohr kann aber nur einen Teilbereich davon
aufnehmen, nämlich im Bereich 16 Hz bis 20000 Hz. Schall
in diesem Bereich nennt man Hörschall. Ausgehend von
der anfangs gegebenen Erklärung des Begriffs "Lärm"
lässt sich feststellen, dass zwei Komponenten eine Rolle
spielen: eine subjektive Komponente (die persönliche
Beurteilung des Schallsignals, ob es als angenehm oder unangenehm
empfunden wird) und eine objektive Komponente (was messtechnisch
erfassbar/nachvollziehbar ist).
Lärm als Gesundheitsgefahr
Je nach Intensität, Einwirkdauer, Tätigkeit und
persönlicher Einstellung kann Lärm unterschiedliche
Schädigungswirkungen auf den Menschen haben. Zur Abwehr
gesundheitlicher Schäden sind daher seit den 70er-Jahren
von den Berufsgenossenschaften eine Reihe von Vorschriften
und Regeln erlassen worden, z.B. die Unfallverhütungsvorschrift
"Lärm" (BGV B3, alte Bezeichnung VBG 121) und
die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeitsmedizinische
Vorsorge" BGV A4 (frühere Bezeichnung VBG 100).
Lärm kann sofort auftretende oder sich langsam ausbildende
Hörverluste verursachen, je nach Stärke und Einwirkdauer.
Bei Gefahren durch Lärm unterscheidet man:
Hörschäden durch Knalle
Knallartige extrem laute Geräusche (Schußgeräusche,
kräftige Hammerschläge auf Stahlplatten direkt in
Ohrnähe u.ä.) erzeugen Spitzenpegel bis zu 170 dB(C)
und können zu akuten Hörverlusten führen. Die
Gefährlichkeit von Knallgeräuschen hängt nicht
nur von der Lautstärke, sondern auch vom Pegelverlauf
des Geräusches ab. Faustregel: Kurze scharfe Knalle sind
gefährlicher als dumpfe Explosionsgeräusche. Wer
Arbeiten ausführt, bei denen mit plötzlichen Knallgeräuschen
zu rechnen ist, sollte unbedingt ständig Gehörschutz
benutzen, denn zum Aufsetzen des Gehörschützers
bleibt meist keine Zeit. Wer während der Arbeit "zwischen
den Knallen" viel mit Kollegen kommunizieren muss, sollte
einen elektroakustischen (pegelabhängig dämmenden)
Gehörschützer benutzen.
Hörschäden durch lauten Dauerlärm
Gleichmäßige, aber sehr laute Geräusche, die
über einen längeren Zeitram einwirken (Maschinen,
aber auch regelmäßiges Musikhören in Discolautstärke)
bewirken eine zeitweilige Hörschwellenverschiebung (Hörverschlechterung,
Vertäuben, "Watte-im-Ohr-Gefühl"), die
wieder zurückgeht, wenn das Ohr ausreichend lange von
Lärm verschont bleibt (Pegel unter 70dB(A)). Häufiges
Vertäuben führt allerdings zur Permanenten Hörschwellenverschiebung,
also einem Gehörschaden. Die Schädlichkeit von Lärm
wird meist unterschätzt und die langsame Verschlechterung
des Hörvermögens erst dann bemerkt, wenn Verständigungsprobleme
auftreten. Im Gegensatz zu vielen anderen Krankheiten ist
eine Lärmschwerhörigkeit aber nicht heilbar.
Ohrgeräusche (Tinnitus)
Wer bereits an Lärmschwerhörigkeit leidet, wird
oft zusätzlich noch durch Tinnitus geplagt. Dies sind
Ohrgeräusche, die durch eine Fehlfunktion des geschädigten
Innenohrs vorgetäuscht werden - also nicht wirklich als
Schallsignal existieren - aber den Betroffenen erheblich belasten
können. Tinnitus kann als Begleiterscheinung nach Knallereignissen
oder nach langjähriger Lärmexposition auftreten
- häufig aber auch durch ganz "normalen Alltagsstress".
Ärger im Beruf oder in der Familie, Finanzsorgen usw.
führen dazu, dass der Körper in den Alarmzustand
geht und das bewirkt u.a., dass die Blutgefäße
des Innenohrs sich zusammenziehen und die Hörzellen nicht
mehr richtig durchblutet werden. Folge: Die Hörzellen
"sehen Sternchen", d.h. sie senden elektrische Notsignale
ans Gehirn, die als tatsächliche Schallsignale ausgelegt
werden. Wenn Sie mehr über Tinnitus erfahren möchten,
sollten Sie mal die Homepage der Tinnitus-Liga besuchen.
Unfallgefahr durch Lärm
Lärm kann auch zu Unfällen führen, z.B. wenn
akustische Warnsignale oder gefahrankündigende Geräusche
nicht mehr gehört werden. Wo der Lärmpegel von Maschinen
und/oder Arbeitsverfahren nicht weiter reduziert werden kann,
müssen deshalb besondere Schutzmaßnahmen ergriffen
werden (z.B. spezielle Anpassung des akustischen Warnsignals
an den vorherrschenden Lärm, optische Warnsignale etc.).
Auch bei der Auswahl des Gehörschützers muss die
Wahrnehmbarkeit von Warnsignalen beachtet werden (s. BG-Regel
BGR 194 (bisherige ZH1/705), "Regeln für den Einsatz
von Gehörschützern").
Störung der Arbeit durch Lärm / extraaurale Lärmwirkungen
Aber auch niedrigere Lärmpegel können durch Stör-
und Belästigungswirkung den Arbeitsprozeß erheblich
behindern. Dem hat der Gesetzgeber mit der Arbeitsstättenverordnung,
auf die auch in der UVV Lärm Bezug genommen wird, Rechnung
getragen. Je nach Art der ausgeübten Tätigkeit (z.B.
hohes Konzentrationsbedürnis) dürfen bestimmte Grenzwerte
nicht überschritten werden. Genauer umrissen sind diese
Kriterien in VDI 2058 Blatt 3. Wesentlich schwieriger zu erkennen
sind gesundheitliche Schäden, die durch Kombination ungünstiger
Umwelteinflüsse und Lärm entstehen, weil sie meist
erst nach langer Zeit auftreten. Neuere Forschungsergebnisse
deuten darauf hin, dass die sogenannten extraauralen Lärmwirkungen
nicht unerheblichen Einfluß auf die Gesundheit haben
können. In Verbindung mit Einflußfaktoren wie Zeitdruck,
Schichtarbeit, hoher Verantwortung, Zwangsaufmerksamkeit oder
persönlicher Lärmempfindlichkeit führt Lärm
zu Streßreaktionen des Körpers. Dies äußert
sich nicht nur in reduzierter Arbeitsleistung (Konzentrationsschwierigkeiten,
Erhöhung der Fehlerhäufigkeit) und Beeinträchtigung
des Wohlbefindens (Anspannung, Nervosität), sondern auch
in körperlichen Symptomen (Verengung der Blutgefäße,
Erhöhung des Streßhormonspiegels, verstärkte
Magnesiumausscheidung). Als Langzeitfolge wird ein erhöhtes
Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Erkrankungen
des Verdauungssystems vermutet.
Gefahren durch nicht hörbaren Schall
Gefahren durch Infra- oder Ultraschall - also Schall, der
unter bzw. über dem Hörschallbereich liegt - können
bei besonderen Tätigkeiten gegeben sein (z.B. Arbeiten
in der Nähe großer Gasbrenner bzw. Bedienung von
Ultraschallschweißanlagen) wenn sehr hohe Pegel erreicht
werden. Da diese Geräusche nicht hörbar sind, sollte
man im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Maschinenhersteller
halten. Über die zulässigen Werte liegen allerdings
noch keine medizinisch gesicherten Erkenntnisse vor, daher
sind vom Gesetzgeber bislang auch noch keine Grenzwerte festgelegt
worden.
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